Das leidige Thema Urlaub / Krankheit

Auch wenn natürlich alle hoffen, dass es zu keinerlei unplanbaren Ausfällen kommt, kann das natürlich dennoch passieren. Wenn wir miteinander einen Betreuungsvertrag schließen, halten wir schon mal das an Urlaub fest, was wir als Tagespflegepersonen sicher geplant haben. Damit haben Sie im Normalfall eine Grundlage für etwa die kommenden sechs Monate. Krankheiten kündigen sich leider meistens nicht planbar an, da müssen wir dann improvisieren und sehen, dass es irgendwie weiter geht. Auf jeden Fall verweise ich auf die Wiederzulassungstabelle nach Krankheit.

Krankheit von uns

Sollte von uns jemand ernsthaft erkranken oder doch mal beide z.B. durch Termine verhindert sein, geht es nicht, dass Kinder bei uns sind. Wir wollen ja niemanden anstecken und manche Termine muss man so nehmen, wie sie zugeteilt werden.

Da wir aber beide die Pflegeerlaubnis haben, können wir uns auch – so gut es geht – im Krankheitsfall oder bei notwendigen Arztbesuchen vertreten. Wir bitten aber um Verständnis, dass es eventuell nicht immer zu 100% klappt und gegebenenfalls die Betreuung auch eingeschränkt werden muss. Das werden wir aber natürlich auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränken und auch entsprechend kommunizieren.

Krankheit von Ihrem Kind

Ist Ihr Kind ansteckend krank, kann es natürlich nicht bei uns betreut werden.

Grundsätzlich stehen wir auf dem Standpunkt, dass ein krankes Kind (gerade auch mit Fieber) eigentlich bei Mama & Papa besser aufgehoben ist.

Handelt es sich „nur“ um ein wenig Husten und Schnupfen, sehen wir das nicht so eng.

Sie sollten das aber auch so verstehen, dass andere Eltern ihre Kinder ggf. auch mal mit leichtem Husten und Schnupfen bringen, eine Ansteckungsgefahr damit immer gegeben ist.

Da appellieren wir an die Vernunft und Umsicht von Ihnen als Eltern. Deshalb sollte für Sie immer ein „Plan B“ möglich sein, Krankheiten kündigen sich leider selten planbar an. Und auch wenn wir natürlich verstehen, dass für Sie als Eltern die Betreuung des Kindes wichtig ist, bitten wir doch zu bedenken, dass auch niemandem damit gedient ist, wenn wir irgendwann wegen Krankheit ausfallen und dann gar keine Betreuung mehr möglich ist.

Gerade im Moment mit der Corona-Pandemie bitten wir aber um Verständnis, dass wir uns an die Vorgaben der Kreisverwaltung bzw. der Landesregierung halten müssen. Dort wird jeweils festgelegt, wie mit hustenden oder schnupfenden Kinder zu verfahren ist. Für uns richtet sich das im Prinzip nach den Regeln für Kindergärten. Aber im Moment sieht es ja danach aus, dass Einschränkungen wegen Corona eher nicht zu erwarten sind.

Urlaub

Natürlich haben auch wir Urlaub. Im Normalfall machen wir rund sechs Wochen Urlaub im Jahr.

Nachdem auch unser jüngstes eigenes Kind die Schule beendet hat und mittlerweile auswärtig wohnt, richtet sich unsere Urlaubszeit nur noch teilweise nach den Schulferien von Rheinland-Pfalz. So planen wir unseren Urlaub meistens im Frühling und Herbst, und sind den Sommer über aber da.

Wir planen recht langfristig, damit können wir immer schon sehr verlässlich unsere Schließzeiten für das kommende halbe Jahr bekannt geben. Auf jeden Fall erfahren Sie gut zwei Monate vorher, wann bei uns aus Urlaubsgründen keine Betreuung möglich ist.