Rechtliches - Kosten - Förderung
Grundlage der Kindertagespflege ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Hier ist geregelt, wie Kinder und Jugendliche gefördert und unterstützt werden, welche Möglichkeiten es für Erziehungsberechtigte gibt, sich Hilfen zu holen, welche Aufgaben von wem übernommen werden usw.
Im Einzelnen sind hier besonders hervorzuheben:
§ 23: Förderung in Kindertagespflege: Unterstützung beim Finden einer geeigneten Betreuung, Bezahlung
§ 24: Anspruch auf Förderung in der Kindertagespflege: Wer hat Anspruch auf Förderung
§ 43: Erlaubnis zur Kindertagespflege: Kindertagespflegepersonen brauchen eine Erlaubnis
§ 90 ff: Kostenbeteiligung: Hier ist geregelt, ob und in welchem Umfang die Erziehungsberechtigten sich an den Kosten beteiligen müssen
Nachdem nun durch das Bundesgesetz geregelt ist, dass es Tagespflege überhaupt gibt und wer sie durchführen darf, haben die Bundesländer und letztendlich die Landkreise oder Kommunen ihrerseits geregelt, bei wem der ganze Bereich Kinder- und Jugendpflege organisiert wird. Dazu gibt es gegebenenfalls eine Satzung, die festlegt, wie und bei wem Förderung für ein Kind zu beantragen ist. Hier finden sich dann auch die Randbedingungen für die Erziehungsberechtigten, was es zu beachten gibt, welche Unterlagen vorzulegen sind, welche Kosten auf sie zukommen usw. Sie haben auch die Möglichkeit, die anfallenden Kosten selbst zu tragen, ein Einschalten des Jugendamts ist keinesfalls verpflichtend.
Ebenso wird hier geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Kindertagespflegeperson vom zuständigen Jugendamt eine Förderung erhält, wie diese beantragt wird und welche Bedingungen hier gelten (z.B. Mindest- oder Höchstbetreuungsstunden pro Woche, Vergütung, Fristen usw.)
Und nun kommt zum Schluss der Vertrag zwischen Ihnen als Erziehungsberechtigen und mir als Kindertagespflegeperson ins Spiel. In unserem Vertrag regeln wir quasi den Alltag. Wir halten fest, für welchen Zeitraum eine Betreuung vereinbart ist, wann der Vertrag beginnt, wie lange er läuft, ob Ihr Kind zu unseren Mahlzeiten kommt, ob es hier Einschränkungen gibt, sei es aus religiösen oder medizinischen Gründen oder aus persönlicher Überzeugung. Hier sprechen wir dann auch über die Kosten falls Sie keine Förderung durch das Jugendamt wünschen, Urlaub oder Wünsche Ihrerseits, ob diese erfüllbar sind oder vielleicht auch nicht, wer das Kind abholen darf usw.
Wichtig für Sie als Erziehungsberechtigte ist, dass der Vertrag mit mir ein eigenständiger Vertrag ist, der sich nicht automatisch ändert, wenn sich Bedingungen mit dem Jugendamt ändern. Denken Sie hier bitte unbedingt daran, dass Änderungen/Verlängerungen/Kündigungen mit mir auch entsprechend abgesprochen werden müssen. Es reicht nicht aus, dem Jugendamt mitzuteilen, dass das Kind den Kindergartenplatz früher oder später bekommt, ich plane die Besetzung meiner freien Plätze entsprechend den Verträgen oder bekannten Absprachen und es kann sein, dass eine Verlängerung der Betreuung nicht möglich ist. Und ganz ehrlich gesagt, ich muss auch mit den Einnahmen planen. Kurzum: auch unser Vertrag hat eine Laufzeit, Kündigungsfrist und Ähnliches.