Corona - Gesundheit - Impfungen

Corona

Zum Glück beschäftigt uns alle die Corona-Pandemie nicht mehr so stark. Aber was natürlich immer wieder vorkommt (gerade in der Herbst-/Winterzeit) ist die Erkältungswelle. Manchmal kommt auch verstärkt Magen-Darm-Infekt hinzu und ähnliches. Das sind alles Dinge, für die normalerweise niemand etwas kann, die aber alle betreffen. Sollte Ihr Kind da auch einmal von betroffen sein, bitten wir inständig darum, dass es nicht zu uns kommt. Wir nutzen die Tabelle für die Zulassung nach Krankheit, wie sie auch von Kindergärten und Schulen genutzt wird. Diese bekommen Sie von uns mit, wenn wir einen Vertrag zur Betreuung machen. Das Exemplar, was wir haben entspricht dem, was unser Jugendamt uns zur Verfügung gestellt hat und welches auf den Empfehlung des Robert-Koch-Instituts basiert. Unter Service/Links finden Sie die Tabelle ebenfalls.

Gesundheit

Zum Thema Gesundheit gibt es nur wenig zu berichten. Im Augenblick achten wir noch mehr als sonst schon auf Hygiene mit den Kindern. Händewaschen wird mit den Kindern zusammen gemacht, wir schauen, dass nicht kreuz und quer die Kinder Spielzeug in den Mund nehmen. Wir selbst desinfizieren unsere Hände mehrmals täglich, usw.

Impfungen

Das leidige Thema impfen: Keine Angst, wir möchten hier nicht für oder gegen die Corona-Impfung reden. Das ist Privatsache, die jede/r für sich ausmachen muss. Wir sind beide gegen Corona geimpft, die Kinder können sich ohnehin noch nicht impfen lassen, und ob die Eltern das tun, entscheiden diese selbst.

Was aber notwendig ist, ist die Masernschutzimpfung. Diese ist seit 01. März 2020 in Deutschland für alle Kinder und Betreuer in Betreuungseinrichtungen verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier. Für uns bedeutet das zusammengefasst.

  • Jedes Kind, das neu zu uns kommt, muss gegen Masern geimpft sein

  • Da noch nicht geklärt ist, wer den Nachweis über die Impfung kontrollieren muss (Jugendamt oder wir), der Betreiber einer Einrichtung aber ggf. bei Verstoß ein Bußgeld bezahlen muss, werden wir uns den Nachweis zeigen lassen und diesen in Kopie aufbewahren.

  • Wer unter die Ausnahmen von der Impfpflicht fällt, braucht den Nachweis natürlich nicht, muss uns dieses aber belegen (z.B. ärztliches Attest, Alter, usw).